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Flugplatzordnung
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§1
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Der Modellflugplatz in Großalmerode, Stadtteil Laudenbach ist im Besitz der Modellfluggruppe Großalmerode e.V.
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§2
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Es sind nur Motor- und Segelflugmodelle bis zu einem Gesamtgewicht von max. 25 kg zugelassen.
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§3
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Das Fliegen von Motormodellen ist nur dann gestattet, wenn der Schallpegel in einem Abstand von 25 m vom Beziehungspunkt in einer Höhe von 1 m über dem Boden und in einem Winkel von 45° , 90°und 135°zur Vorausrichtung der Modellängsachse auf der Auspuffseite den Wert von 80 dB(A) nicht übersteigt.
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§4
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Das Überfliegen des Naturschutzgebietes in Richtung Epterode ist strengstens untersagt. Dieser Bereich ist auf der Flurkarte rot markiert
ebenfalls ist der ausgesparte Bereich in Richtung Laudenbach zu meiden (Blau gekennzeichnet).
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§5
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Der nutzbare Flugsektor von der Platzmitte ausgehend ist grün gekennzeichnet und beträgt 300m im Radius.
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§6
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Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind, insbesondere Personen nicht gefährdet werden.
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§7
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Das ferngesteuerte Befahren, Über- oder Anfliegen von Personen, der Parkfläche und Aufbauzone ist nicht gestattet.
Die Flugmodelle sind gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern.
Die Modelle sollen grundsätzlich in der Aufbauzone abgestellt und aufgebaut werden.
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§8
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Das Starten und Landen ist nur auf der Start- und Landebahn erlaubt.
Bei Start- und Landevorgängen muss eine klare Absprache gewährleistet sein. Landungen sind mit dem Ruf > Landung < anzukündigen. Motormodell mit stehendem Propeller und Notlandungen auf Grund irgendeiner Störung haben immer Vorrang.
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§9
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Beobachtete Abstürze müssen ebenfalls laut und vernehmlich bekannt gegeben werden
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§10
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Bei Start- und Landevorgängen ist die Piste freizuhalten .Bei Seil -(Winde) und Gummistart haben sich die Piloten untereinander abzusprechen.
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§11
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Bei drei oder mehr Piloten mit flugbereiten Modellen wird von den anwesenden Mitgliedern ein Flugleiter bestimmt. Dieser wird im
Flugbuch eingetragen. Dieses Amt kann im Laufe des Tages unter den aktiven Piloten zeitlich aufgeteilt werden.
Der Flugleiter kann allen Personen auf dem Fluggelände Weisungen erteilen. Er darf bei Verstößen gegen die Aufstiegsgenehmigung, Flugplatzordnung oder seine Anweisungen ein Flug- oder Platzverbot für diesen Tag erteilen.
Flug- und Platzverbote sind im Flugbuch einzutragen.
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§12
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Jeder Modellflieger muss eine für den Modellflug gültige Haftpflichtversicherung besitzen (z.B. beim DMFV).
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§13
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Gastflieger müssen die Flugplatzordnung anerkennen.
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§14
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Vereinsfremde Piloten müssen vom Flugleiter auf ihre Flugbefähigung überprüft werden und einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.
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§15
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Beim Flugbetrieb muss ein Verbandkasten nach KFZ-Din 13164 vorhanden sein und eine Begleitperson mit Ersthelfernachweis oder Führerschein anwesend sein.
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§16
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Das Fliegen unter Alkoholeinfluss ist grundsätzlich untersagt!
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§17
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Das Parken der Kraftfahrzeuge ist nur auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen gestattet.
Die Zufahrt zum Platz und die Ein- und Ausflugrichtung sind unter allen Umständen freizuhalten.
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§18
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Grundsätzlich ist das Fliegen nur mit einem gültigen Lärmpaß gestattet, sofern die Richtwerte 80dB(A) bei Motormodellen,
Turbinen 90dB(A) nicht überschreiten.
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§19
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Diese Flugplatzordnung ersetzt die Ordnung vom14.01.2008 und tritt ab dem 22.06.2009 in Kraft.
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Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, jedoch mit Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren innerhalb dieses Zeitrahmens nur während folgender Zeiten:
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Flugzeiten:
Werktags: 08:00Uhr bis 20:00 Uhr
Sonn und Feiertags: 09:00Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00Uhr bis 20:00 Uhr
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Der Vorstand der Modellfluggruppe Großalmerode e.V.
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Vorstand: Uwe Wollenhaupt, Andreas Koch, Dieter Sandrock, Michael Tohm
Anschrift: MFG Großalmerode e.V., Fünffensterstaße 13, 37247 Großalmerode,
Internet: www.mfg-grossalmerode.com, info[a]mfg-grossalmerode.com
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